Wider den totalitären Staat. Für Frieden und Menschenrechte
19. Mai 2009
Allen Versuchen, das Grundprinzip der unantastbaren Menschenwürde mit dem Hinweis auf mögliche Extremsituationen aufzuweichen, erteilt pax christi eine ausdrückliche Absage. Dies betrifft die Nutzung von Foltermaßnahmen bei Ermittlungen, die sogenannte selbstverschuldete Rettungsbefragung, ebenso wie Überlegungen, Passagierflugzeuge bei vermuteten terroristischen Verbrechen abschießen zu lassen. Die polizeiliche und rechtliche Auseinandersetzung mit terroristischen Gewalthandlungen darf von staatlichen Organen nicht als kriegsähnliche Ausnahmesituation gedeutet und zur Einschränkung von Grundrechten, wie bspw. beim Großen Lauschangriff, missbraucht werden.
pax christi erinnert daran, dass das Grundgesetz von seiner Entstehung her nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges die Verfassung eines friedlichen und Frieden stiftenden Deutschland sein wollte und zunächst keine Bestimmungen zur Aufstellung von Streitkräften enthielt. Dieser Verzicht wenn auch mit bedingt durch die politische Situation der unmittelbaren Nachkriegszeit darf als deutliche Mahnung und kritisches Korrektiv zu den später gefassten Regelungen in den Artikeln 12a und 87a erinnert werden: Die Wiederaufstellung von Militär ist an den Zweck der Landesverteidigung zu binden. Bei der Sicherung und Schaffung von Frieden und umfassender menschlicher Sicherheit haben zivile Mittel absoluten Vorrang!
Das Asylrecht, Artikel 16 GG, ist aus den Erfahrungen der Bedrohung ganzer Bevölkerungsgruppen durch den Nationalsozialismus und deren Angewiesenheit auf die Aufnahmebereitschaft anderer Länder in das Grundgesetz aufgenommen worden. Jedoch wurde dieser Anspruch durch den nachträglich eingeführten Artikel 16a GG verwässert. Das sog. Flughafenverfahren, die Abschiebehaft, die Verbringung von Personen in Ausreisezentren und das Sterben von Flüchtlingen an den Außengrenzen Europas sind Folgen, die Anlass geben, die Grundrechte von politisch Verfolgten auf Asyl deutlich anzumahnen und die gegenwärtige politische Praxis an den ursprünglichen Werten zu messen. Dazu gehört auch das Asylrecht für Kriegsdienstverweigerer aus Ländern, die zwar eine Wehrpflicht kennen, aber das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung als ein Menschenrecht nicht achten.
Anlässlich des Jubiläums des Grundgesetzes fordert pax christi:
- eine konsequente Umsetzung des Friedensgebots des Grundgesetzes und ein entschiedenes Nein zu einer Politik militärischer Auslandseinsätze;
- den Vorrang der Humanität gegenüber Flüchtlingen statt Abschiebung und Abschottung der Bundesrepublik an den EU-Außengrenzen;
- Solidarität mit den Armen der bundesrepublikanischen Gesellschaft statt der Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben.